Ein laufender Kredit muss nicht zwingend bis zum letzten Tag der vereinbarten Laufzeit bestehen bleiben. Wer unerwartet zu Geld kommt oder bessere Konditionen woanders findet, kann ihn vorzeitig ablösen. Das Recht dazu ist gesetzlich verankert, allerdings nicht ganz kostenlos.
Was “Kredit ablösen” konkret bedeutet
Beim Ablösen zahlst du die verbleibende Restschuld eines Kredits auf einen Schlag zurück, statt sie über die ursprünglich vereinbarten Raten zu tilgen. Das kann aus eigenen Mitteln geschehen oder durch einen neuen, günstigeren Kredit, der den alten ersetzt. Im zweiten Fall spricht man meist von Umschuldung.
Das gesetzliche Recht auf vorzeitige Rückzahlung
Nach § 500 Abs. 2 BGB darfst du ein Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Der Anbieter kann dafür nach § 502 BGB eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, um den entgangenen Zinsertrag teilweise auszugleichen. Diese ist gesetzlich gedeckelt: maximal 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe, beziehungsweise 0,5 Prozent, wenn die Restlaufzeit weniger als ein Jahr beträgt.
Wann sich das Ablösen lohnt
Ob sich eine vorzeitige Ablösung rechnet, hängt vom Vergleich zwischen der Vorfälligkeitsentschädigung und den möglichen Einsparungen ab. Bei einer noch langen Restlaufzeit und einem spürbaren Zinsunterschied kann sich das schnell auszahlen. Bei nur noch wenigen Monaten Restlaufzeit ist der Effekt meist zu gering, um den Aufwand zu rechtfertigen.
Ablauf in der Praxis
- Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung beim aktuellen Anbieter erfragen.
- Prüfen, ob ein neuer Kredit die Kosten der Ablösung übersteigt oder ob sich der Wechsel lohnt.
- Bei positivem Ergebnis den neuen Kredit beantragen.
- Der neue Anbieter überweist die Ablösesumme direkt, danach läuft nur noch der neue Vertrag.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen?
Ja, das gesetzliche Recht dazu besteht bei Verbraucherdarlehen grundsätzlich immer. Der Anbieter kann dafür allerdings eine gedeckelte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung maximal sein?
Höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe, bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr höchstens 0,5 Prozent.
Lohnt sich das Ablösen auch bei kleinen Restsummen?
Das kommt auf das Verhältnis zwischen Vorfälligkeitsentschädigung und tatsächlicher Zinsersparnis an. Bei kleinen Restsummen ist der Effekt oft zu gering, um den Aufwand zu lohnen – eine individuelle Rechnung schafft hier Klarheit.